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Wieso steht die Fälligkeit der Mitgliedschaft plötzlich auf Datum X?

Die nächste Fälligkeit einer Mitgliedschaft kann sich aus verschiedenen Gründen ändern – meist steckt eine bewusste Aktion oder ein automatischer Vorgang dahinter. Dieser Überblick zeigt, welche Aktion die Fälligkeit wie verschiebt, und erklärt die häufigste Stolperstelle: die Ruhezeit.

Überblick: Was die Fälligkeit verschiebt

Fast immer steckt eine dieser Aktionen dahinter. Ein Zahlungsintervall ist dabei die Lastschriftfrequenz der Mitgliedschaft, also z. B. 1 Monat oder 2 Wochen.

Manuelle Änderungen

  • Fälligkeit setzen / Fälligkeit verschieben (Sammelaktion, mehrere Mitglieder unter Personen → Verträge markiert): setzt oder verschiebt die Fälligkeit gezielt – Richtung je nach Eingabe.
  • Feld „Nächste Fälligkeit“ von Hand geändert: die Fälligkeit springt auf das eingetragene Datum.

Zahlungen und Einzug

  • Als bezahlt markieren (nach dem Erstellen der SEPA-Datei): rückt um ein Zahlungsintervall nach hinten, z. B. +1 Monat oder +2 Wochen.
  • Fälligkeit zurücksetzen: rückt um ein Zahlungsintervall nach vorne (z. B. −1 Monat) und macht einen Einzug rückgängig.
  • 1x BAR / 1x EC-KARTE / 1x ÜBERWIESEN (Bereich „Zahlungen zu dieser Mitgliedschaft“): erfassen eine erfolgte Zahlung und setzen die Fälligkeit um ein Zahlungsintervall weiter.
  • 1x RÜCKLASTSCHRIFT: rückt um ein Zahlungsintervall zurück, damit der Beitrag erneut eingezogen werden kann.

Ruhezeiten

  • Aktive Ruhezeit eintragen: verschiebt die Fälligkeit sofort um die Dauer der Ruhezeit nach hinten.
  • Ruhezeit in der Zukunft: die Verschiebung passiert automatisch am ersten Tag der Ruhezeit (um 00:01 Uhr) – nicht schon beim Eintragen.
  • Laufende Ruhezeit bearbeiten: die ursprüngliche Ruhezeit wird zuerst herausgerechnet, dann gelten die neuen Werte (Korrektur um die Differenz).
  • Laufende Ruhezeit löschen: die Fälligkeit wird um die Dauer der Ruhezeit auf den ursprünglichen Wert zurückgestellt.

 

Ruhezeiten: Warum die neue Fälligkeit nicht auf dem Ruhezeit-Datum liegt

Am häufigsten sorgt die Ruhezeit für Verwirrung. Entscheidend ist: Das neue Fälligkeitsdatum ist unabhängig vom konkreten Datum der Ruhezeit – es zählt allein die Dauer (die Tagesanzahl) der Ruhezeit. Sobald die Ruhezeit in Kraft tritt, wird die bisherige Fälligkeit um genau diese Tagesanzahl nach hinten verschoben.

 

Beispiel: Ein Mitglied hat bis zum 01. Mai bezahlt, dann wird eine Ruhezeit eingetragen.

  • Ursprünglich nächste Fälligkeit: 01. Mai
  • Start der Ruhezeit: 15. April
  • Ende der Ruhezeit: 01. Juni
  • Neue, verschobene Fälligkeit: 15. Juni

Warum erst der 15. Juni und nicht der 01. Juni? Weil das Mitglied beim Start der Ruhezeit am 15. April noch den halben April „gut hat“. Diese bereits bezahlte Zeit bis zur ursprünglichen Fälligkeit geht nicht verloren, sondern wird nach dem Ende der Ruhezeit angehängt – deshalb wird erst ab dem 15. Juni wieder eingezogen.

 

Tipps aus der Praxis

Steht die Fälligkeit vermeintlich falsch, prüfe zuerst, ob eine Ruhezeit hinterlegt ist – das erklärt die meisten Fälle.

Merke: Nicht das Datum der Ruhezeit bestimmt die neue Fälligkeit, sondern ihre Dauer.

Eine Ruhezeit, die in der Zukunft beginnt, verschiebt die Fälligkeit erst an ihrem ersten Tag. Bis dahin steht noch die alte Fälligkeit.

Wurde die Fälligkeit versehentlich verschoben, kannst du sie mit Fälligkeit zurücksetzen wieder um ein Zahlungsintervall zurückholen.

 

Weiterführende Artikel


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