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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Relevanz für dein Studio

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – auch für Menschen mit Einschränkungen.

Bei Studios betrifft das vor allem:

– Online-Terminbuchungen
– Shop- und Kursangebote auf der Website
– Bilder und Texte im Onlineauftritt

Damit wird z. B. verlangt, dass Bilder mit Alternativtexten versehen sind und die Bedienung der Website möglichst einfach und verständlich ist – auch für Screenreader und mobile Geräte.

Wer ist ausgenommen?
Unternehmen oder Vereine, die weniger als 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen und deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro liegt, müssen sich nicht an die Vorgaben des BFSG halten. Dabei zählt:

– Vollzeitbeschäftigte werden als volle Person gezählt.
– Teilzeitbeschäftigte zählen anteilig (je nach Arbeitszeit).
– Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen zählen nicht mit.

Wenn du also ein kleines Studio mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz unter 2 Millionen Euro führst, bist du nicht verpflichtet, die Anforderungen des BFSG umzusetzen.

Viele Anforderungen haben wir bereits in unserer Software umgesetzt. Du solltest vor allem darauf achten, barrierefreie Inhalte (z. B. Bilder mit Alternativtexten) zu verwenden und die Nutzerführung so einfach wie möglich zu gestalten.

Auch wenn nicht jedes Studio rechtlich direkt betroffen ist, lohnt sich Barrierefreiheit – denn sie verbessert die Nutzererfahrung für alle Mitglieder.

 

Stichwörter: Barrierefreiheit, gesetzeskonform, Gesetz, Gleichstellung, barrierefrei

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